Die Wahl der Rechtsform ist eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung Ihres Startups. Sie beeinflusst nicht nur die Haftung und Steuerlast, sondern auch die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung und die interne Organisationsstruktur.
Personengesellschaften
Für Gründer, die schnell und mit wenig Kapital starten möchten, bieten sich Personengesellschaften an:
- Einzelunternehmen: Einfachste Form mit voller persönlicher Haftung, keine Mindestkapitalanforderung, geringer Gründungsaufwand.
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Für mindestens zwei Gründer, gemeinsame persönliche Haftung, kein Mindestkapital erforderlich.
- OHG (Offene Handelsgesellschaft): Für Handelsgewerbe, persönliche Haftung aller Gesellschafter, höheres Ansehen bei Geschäftspartnern.
- KG (Kommanditgesellschaft): Mischform mit Komplementären (Vollhafter) und Kommanditisten (Teilhafter), flexibler bei der Kapitalbeschaffung.
Kapitalgesellschaften
Für Startups mit Wachstumsambitionen und externen Investoren sind Kapitalgesellschaften oft die bessere Wahl:
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsvermögen, Mindestkapital 25.000 €, hohe Reputation.
- UG (Unternehmergesellschaft): "Mini-GmbH" mit Mindestkapital ab 1 €, Pflicht zur Rücklagenbildung, ideal für kapitalschwache Gründer.
- AG (Aktiengesellschaft): Höchste Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, Mindestkapital 50.000 €, komplex in der Gründung und Verwaltung.